Gesetz für faire Verbraucherverträge

Auch wir sind mit unseren Produkten und Leistungen von den aktuellen Gesetzesänderungen betroffen. Die wichtigsten Punkte haben wir hier zusammengefasst:

 

  • gilt ab 01.03.2022
  • Verträge dürfen sich nach der Mindestlaufzeit nur noch um 1 Monat verlängern
  • maximale Kündigungsfrist wurde auf 1 Monat verkürzt

Für unsere Partner bedeuten diese Änderungen keine Arbeit. Wir passen automatisch eure Verträge auf die passenden Fristen an. Durch die Änderung haben sich bei uns die Priorisierungen verschoben. Aktuell haben wir in der Entwicklung folgende Punkte priorisiert

 

  • Funktion aktive Vertragsverlängerung erstellen
  • Tarifupgrade mit neuer Laufzeit
  • Logik der Inklusivmerkmale bei monatlicher Kündigungsfrist

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